Zahlen bei Kindeswohlgefährdung sind alarmierend
Wie IT.NRW heute als Statistisches Landesamt meldet, wurden in Nordrhein-Westfalen 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als noch in 2017. Zwar war demnach die Zahl der Verfahren, in denen auch eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung tatsächlich festgestellt wurde, gegenüber 2021 leicht rückläufig. Im Vergleich zu 2017 ist hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen.