Die SPD Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 die Grünen im Rat der Gemeinde Vettweiß, fordern die Ratsmitglieder auf sich folgender Resolution anzuschließen:
Der Gemeinderat Vettweiß fordert die Bundesregierung und die Landesregierung NRW auf sich für folgende Forderungen einzusetzen:
- Die Düngeverordnung muss dahingehend geändert werden, dass in den lokal stark betroffenen und gegebenenfalls auch geographisch konkret bezeichneten Gebieten Möglichkeiten geschaffen werden, die Düngung landwirtschaftlicher Anbauflächen zu reduzieren. Die Aufbringung von Düngemitteln muss vorab nach Art, Menge und dem erforderlichen Bedarf angezeigt werden. Zudem müssen Verstöße gegen die Düngeverordnung unmittelbar mit spürbaren Sanktionen und Strafen geahndet werden.
- Auf Bundesebene ist ein Fonds einzurichten, aus dem die Landwirte, welche durch die Verringerung der Düngemittel Ertragseinbußen, hinnehmen müssen, in angemessener Höhe entschädigt werden sollen.
- Die Nitratwerte im Grundwasser sollen in einer Datenbank bundesweit einheitlich, flächendeckend gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei muss kenntlich gemacht werden, welche Grundwasserkörper bei fortschreitender Nitratbelastung in absehbarer Zukunft nicht mehr als Trinkwasserquelle genutzt werden können.
- Böden und aufgebrachte Düngemengen sind regelmäßig und unangekündigt von unabhängiger Stelle zu überprüfen. Verstöße sind zu melden.
- Das Landeswassergesetz soll dahingehend geändert werden, dass eine Verursacherbeteiligung an den Mehrkosten der Endverbraucher, die durch Wasserverschnitt und Filteranlagen entstehen, in das Gesetz aufgenommen wird.
- In das Landeswassergesetz sollen Möglichkeiten zu Sanierungsmaßnahmen der bereits stark belasteten Grundwasserkörper in den betroffenen Gebieten aufgenommen werden.Sachverhalt:
Das Thema Nitrat im Grundwasser ist seit längerem ein Thema nicht nur in unserer ländlich strukturierten Heimat, leider aber auch hier ganz besonders und eklatant. Dies dokumentiert auch, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen (wie z.B. auch die neue Düngeverordnung des Bundes) absolut unzureichend und nicht zielführend sind, um die Mindestauflagen, die durch den europäischen Gerichtshof bestätigt wurden, zu erfüllen. Auch bei Beibehaltung der gemäß der Düngeverordnung festgelegten Vorgaben werden wir nach Expertenmeinung (Wasserzweckverband der Neffeltalgemeinden (Erftverband)) nicht unter 100 mg/l Nitrat im Grundwasser kommen.
Wir sind daher der Überzeugung, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichen, um der Situation Herr zu werden und den Prozess auch langfristig umzukehren.
Weitergehende Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten werden notwendig sein, damit Wasser als wichtigstes Grundnahrungsmittel auch weiterhin für jedermann zu erträglichen Preisen ohne aufwändige und teure Filteranlagen und Aufbereitungsarbeiten zugänglich bleibt.
Im Juni 2018 verurteilte der europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland, weil diese zu wenig gegen die steigenden Nitratwerte im Grundwasser unternommen hat. Deutschland hätte zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen einleiten müssen, um seine Gewässer zu schützen, begründete der EuGH sein Urteil.
Steigender Stickstoffgehalt im Boden bewirkt ein Ungleichgewicht im Nährstoffhaushalt, der Artenreichtum nimmt ab und führt zu einem Verlust der ökologischen Vielfalt, so dass ernste Auswirkungen für das Ökosystem zu befürchten sind.
Der Nitratbericht 2016 gibt an, dass ein Viertel der deutschen Grundwasser Messstellen den EU Grenzwert von 50 mg/l Wasser überschreiten. Der Grenzwert für die Zubereitung von Babynahrung liegt bei 10 mg/l Wasser, so dass hierfür kaum noch Wasser aus der Leitung genutzt werden kann.
Auch in unserer Region ist das Problem bereits seit Jahren vorhanden. Die Gemeinde Vettweiß ist nur einer von vielen lokalen Standorten, an dem sich das Problem in den letzten Jahren noch weiter verschärft hat. Die Messwerte des Rohwassers liegen hier bei 70 bis 120 mg/l. Im Wasserschutzgebiet einer Pumpenanlage in Spitzenwerten sogar bis zu 210 mg/l.
Die Ursachen dieser Entwicklung liegen laut Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 721 des Abgeordneten Kämmerling (Drucksache 17/1802 vom 18.01.18) im hohen Ackerflächenanteil der Gemeinde und der damit einhergehenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Bereits seit geraumer Zeit muss hier das belastete Rohwasser mit Grundwasser aus einem tieferen Brunnen vermischt werden, um eine unbedenkliche Wasserqualität gewährleisten zu können. Laut Wasserversorger wird allerdings auch dies zukünftig nicht mehr ausreichend sein, sodass man davon ausgeht eine Filteranlage (Umkehrosmosefilteranlage) einsetzen zu müssen, die den Wasserpreis fast verdoppeln wird, von derzeit 1,04 € auf dann ca. 2,00 €.
Da der Wasserpreis vom Endverbraucher zu zahlen ist, würde mit dieser Entwicklung auch eine Aushebelung des Verursacherprinzips einhergehen. Dies ist nicht hinnehmbar, obgleich dies die seinerzeitige Landwirtschaftsministerin in ihrer Antwort auf die o.a. Kleine Anfrage so zum Ausdruck gebracht hatte.
Weiterhin haben die Gemeinden bisher kaum Möglichkeiten selbstständig eine Reduzierung der Düngemittel zu veranlassen, um Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden oder zu verringern, noch können sie diese sanktionieren. Besonders stark betroffene Regionen müssen aber vor weiterhin steigender Nitratbelastung geschützt werden, um das Grundwasser nutzbar und bezahlbar zu halten. Da die intensive landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Belastung der Böden und des Grundwassers ist, kann eine Verbesserung nur durch die Einschränkung von Düngemitteln, sowie durch die Sanierung der Grundwasserkörper erfolgen.
Um Nachteile der Landwirte in einer betroffenen Region gegenüber ihren Mitbewerbern auszugleichen, müssten Einbußen, die nachweislich auf Ertragsminderungen infolge begrenzter Düngung beruhen, in angemessener Höhe entschädigt werden.
Um den Bürgern eine einheitliche transparente Überprüfung der Grundwasserqualität in ihrer Region zu gewährleisten, ist eine bundesweite, einheitliche Datenbank notwendig.
Zudem sind, um jeden Anschein möglicher Intransparenz bereits im Vorfeld zu ersticken, alle notwendigen Kontrollen von unabhängiger Stelle durchzuführen.
Nur durch eine gemeinsame Anstrengung von allen Beteiligten, sowie neue Regelungen auf gesetzgeberischer Ebene in Land und Bund, werden unsere Grundwasserkörper weiterhin für eine bezahlbare Trinkwasserversorgung nutzbar sein. Niemand möchte an den Punkt gelangen, dass Wasser in Trinkqualität nur noch in Flaschen erhältlich ist und nicht mehr aus der Leitung entnommen werden kann.
Unser wichtigstes Nahrungsmittel steht auf dem Spiel.