Die Fraktion der SPD Vettweiß hatte in der Ratssitzung vom 06.02.2019, eine Resolution zum Erhalt der Stichwahlen eingebracht.
Dies wurde aber leider durch die absolute CDU-Mehrheit im Rat abgelehnt.
Es ist für uns völlig unverständlich, wie die CDU-Mehrheitsfraktion es rechtfertigen kann, dass in Zeiten von Populismus und immer extremer werdenden Positionen, unser demokratisches System in den Kommunen absichtlich derart eingeschränkt werden soll.
Folgender Artikel der Aachener Zeitung vom 15.02.1019 gibt unserer Meinung Recht und weist auf die Folgen hin, die eine Abschaffung der Stichwahl haben könnte.
Artikel der Aachener Zeitung vom 15.02.2019
Experten befürworten Stichwahlen
Schwarz-Gelb will keinen zweiten Wahlgang in Kommunen. Stellungnahmen zeigen heftigen Widerstand in der Fachwelt.
VON THOMAS REISENER DÜSSELDORF
Das schwarz-gelbe Projekt „Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl“ muss einen herben Rückschlag hinnehmen. Der überwältigende Teil der Fachwelt, die sich dazu am heutigen Freitag bei einer Expertenanhörung im Landtag äußern wird, lehnt die vom Regierungslager angestrebte Änderung der derzeit gültigen Regelung ab. Das geht aus der Schriftform der 13 Stellungnahmen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Noch gilt: Bekommt bei Kommunalwahlen kein Bürgermeister oder Landrat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl vorne lagen. CDU und FDP wollen diese Stichwahl abschaffen: Künftig soll wieder derjenige die Wahl gewonnen haben, der im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit erhält. Die Regierungsparteien argumentieren mit der schlechten Wahlbeteiligung gegen die Stichwahlen. Die Opposition ist vor allem gegen die Abschaffung, weil ein im ersten Wahlgang nur knapp vorne liegender Kandidat nicht ausreichend legitimiert sei und macht auch Kostengründe geltend. Legitimation gefährdet Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hat die umfangreichste Stellungnahme vorgelegt und votiert klar gegen die Abschaffung. Sie „führt zu einer Beschränkung der Partizipationsmöglichkeiten der Wähler“, so die Stellungnahme. Ohne Stichwahl würden Minderheiten-Bürgermeister gewählt, „die im ersten Wahlgang nur mit relativer Mehrheit weit unterhalb der Schwelle der absoluten Mehrheit gewählt worden sind“. Ihre Legitimation sei „besonders gefährdet, da die Mehrheit der Wähler sich nicht für sie ausgesprochen hat, sondern andere Kandidaten gewählt hat“. Zudem führt Autor Frank Bätge aus: „In keinem Bundesland (…) wird die Wahl eines kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in einem Wahlgang mit nur relativer Mehrheit (…) als ausreichend angesehen.“
Ähnlich argumentiert der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok. Bei einer Vielzahl von Kandidaten erhalte der Gewinner der einfachen Mehrheit selten wirklich die Mehrheit aller Stimmen. „Deswegen wird eine Mehrheitsentscheidung mit relativer Mehrheit überwiegend praktiziert unter den Bedingungen eines deutlichen Zwei-Parteien-Systems, so im Vereinigten Königreich“, schreibt Morlok und kommt bezogen auf NRW zu dem Schluss: „Die Abschaffung der Stichwahl begründet ein erhebliches Demokratieproblem.“ Das kommunalwissenschaftliche Institut der Uni Münster enthält sich und formuliert lediglich Fragen, die vor einer Entscheidung zu klären seien. Unter anderem: „Wie hoch ist die prozentuale Wahlbeteiligung bei der ersten Stimmabgabe, wie hoch bei der Stichwahl?“ Viele Wähler bei Stichwahl Eine empirische Annäherung dazu legt die Stadt Bielefeld vor, deren Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) für die Beibehaltung der Stichwahl plädiert: „Die Zahlen der letzten Kommunalwahlen in den Jahren 2014/2015 belegen eindeutig, dass die absolute Stimmenzahl bei der Stichwahl in der Regel höher war als im 1. Wahlgang. In 59 der insgesamt 76 durchgeführten Stichwahlen hat der Wahlsieger mehr Stimmen erhalten als im 1. Wahlgang.“ In 20 der 76 Stichwahlen habe sich ein anderer Kandidat als im ersten Wahlgang durchgesetzt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW – Städte- und Gemeindebund der Städte- und der Landkreistag NRW – ist unentschieden, „wobei etwa die Mitglieder des Vorstands des Landkreistages NRW mehrheitlich für die Abschaffung votiert haben“, wie es in einer Stellungnahme heißt. CDU und FDP wollen ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Stichwahl so rechtzeitig in den Landtag einbringen, dass die kommunalen Spitzen schon bei der nächsten Kommunalwahl 2020 ohne Stichwahl ermittelt werden. Das können sie mit ihrer hauchdünnen Stimmenmehrheit im Landtag erzwingen. Angesichts des jetzt erstmals dokumentierten, erheblichen Widerstandes der Fachwelt ist das politische Risiko allerdings groß.