Derzeit kämpfen die Beschäftigten der sechs Universitätskliniken für einen Entlastungstarifvertrag. Damit Verhandlungen zwischen den Universitätskliniken und Beschäftigten über einem Entlastungstarifvertrag grundsätzlich möglich sind, bedarf es einer Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Diese ist notwenig, da die Universitätitskliniken Mitglied des Arbeitgeberverband des Landes ist und dieser wiederum Mitglied in der TdL.
Die TdL lehnt eine Zustimmung mit Verweis auf ihre derzeitige Beschlusslage allerdings ab. Damit Verhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag geführt und gleichzeitig den Verbleib der Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder sichergestellt werden kann, soll das Hochschulgesetz geändert werden.
In ihrer Rede zum gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Änderung des Hochschulgesetzes unterstreicht Christina Weng noch einmal die Notwendigkeit für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an den Kliniken des Landes.