Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute einen Antrag in den Landtag von NRW eingebracht, mit dem sie die Landesregierung dazu auffordert, sich zeitnah aktiv in die Aufarbeitung der Missbrauchstaten in den Reihen der Kirchen einzubringen. Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten. Der Antrag ist heute einstimmig federführend an den Hauptausschuss des Landtags NRW überwiesen worden.
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